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Nützliche Informationen zu Versicherungen bei Abstellplatz-Vermietung

Nützliche Informationen zu Versicherungen bei Abstellplatz-Vermietung - einstellplatz.info

Nach einer Umfrage bei den Anbietern von Ein- und Abstellplätzen auf Einstellplatz.Info bekamen wir unterschiedlichste Rückmeldungen zum Thema Versicherung. Bei der Frage in welchem Umfang die eingestellten Fahrzeuge versichert sein müssen bzw. sollen, gab es durchwegs Verunsicherung. Um etwas Licht in uns Dunkle zu bringen, hier das Ergebnis unserer Reportage:

Wer ein Gebäude zur Einstellung bereits stellt, hat sich in erster Linie um eine Gebäudehaftpflichtversicherung zu kümmern. Diese ist zwar nicht verpflichtend, aber absolut zu empfehlen, da bei Vermietung die private Haftpflichtversicherung nicht mehr anwendbar ist. Eine Gebäudehaftpflichtversicherung deckt Schäden, die durch das Gebäude direkt entstehen (herunterfallende Schindeln). Um das Gebäude gegen Zerstörung zu versichern, gibt es eine Gebäudeversicherung. Brand, Hagel, Wasser und andere Einflüsse die den Wert des Gebäudes wesentlich mindern sind hier abgedeckt. Eine Erweiterung kann die Elementarschadenversicherung darstellen, die insbesondere in Gegenden mit vielen Naturgeschehnissen zu empfehlen ist. Welche Schäden tatsächlich von welcher Versicherung gedeckt werden und in welcher Höhe, das erfahren Sie direkt bei Ihrem Versicherungsmakler.

Neben der Gebäudehaftpflichtversicherung, über die fast alle Einstellplätze die uns berichtet haben verfügen, kann eine sogenannte Inventarversicherung abgeschlossen werden. Diese wird weitaus seltener angeboten und zielt speziell auf die eingestellten Fahrzeuge oder Maschinen ab. Sollten diese aus diversen Gründen beschädigt oder zerstört werden, wird der Schaden von der Versicherung gedeckt. Essentiell für den Versicherungsschutz ist, dass die Beschaffenheit des Inventars bei Versicherungsabschluss ganz genau beschrieben wird. Um hier einen erhöhten Verwaltungsaufwand zu vermeiden (immerhin wechselt das Inventar durchaus regelmäßig), kann im Mietvertrag der Abschluss der Versicherung durch den Mieter empfohlen werden. Diese kann über die Kasko-Versicherung des Fahrzeugs laufen, wobei die Gültigkeit des Versicherungsschutzes abgeklärt werden muss. So kann es sein, dass abgemeldete Fahrzeuge (wie es oft bei Urlaubsfahrzeugen im Winter vorkommt) keinen Versicherungsschutz vorweisen. Dieser Aspekt sollte im Mietvertrag aufscheinen bzw. dem Mieter bei Vertragsabschluss kundgetan werden. Bei einer Versicherung des Inventars (eingestellte Fahrzeuge) durch den Mieter kann dieser die beste Option für sich wählen. Uns wurde unter anderem auch mitgeteilt, dass es Einstellplätze gibt, die aus versicherungstechnischen Gründen nur angemeldete Fahrzeuge annehmen.

Ein weiterer Aspekt der uns genannt wurde ist, dass bei größeren Anlagen es durchaus zu Problemen kommen kann, eine passende Versicherung zu finden. Die Versicherungsprämien sind je nach Art der Fahrzeugen (Oldtimer zum Bespiel) exorbitant hoch. Der Ausschluss der Haftung sowie die Verpflichtung zur Versicherung durch den Mieter sind daher am besten im Mietvertrag genau geregelt und durch einen sachkundigen Anwalt überprüft.

Die in diesem Artikel gegebenen Beispiele und Sachverhalte wurden uns in erster Linie von Vermietern genannt. Trotz Recherche unsererseits, können wir keine Gewähr für die Angaben im Text übernehmen. Um einen wasserdichten Versicherungsschutz zu erhalten, kontaktieren Sie am besten einen sachkundigen Versicherungsmakler sowie einen Anwalt!

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